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Transparenz (TTPA)

Transparenzbekanntmachung zur Kommunalwahl 2026

Angaben gemäß Artikel 11 und 12 der Verordnung der EU über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO)

Die ÖDP ist die einzige deutsche Partei, die seit ihrer Gründung vollständig auf Spenden von Konzernen, Industrieverbänden und Lobbygruppen verzichtet. Sie finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge, private Spenden und staatliche Parteienfinanzierung.

Weitere Informationen dazu

1. Sponsor
ÖDP Kreisverband Oberallgäu Kempten
Michael Hofer (Vorsitzender)
Lessingstr. 58
87435 Kempten

und

Michael Finger (Stellv. Vorsitzender)
Bichlweg 5
87561 Oberstdorf
info@oedp-oberallgaeu.de

2. Kontrollierende Einrichtung

ÖDP Bayern
Heuwinkel 6
94032 Passau
info@oedp-bayern.de

3. Einrichtung, die die politische Werbung finanziert
(wird noch ergänzt)

4. Art der politischen Werbung
Gestaltung, Druck und Veröffentlichung von Wahlkampfmitteln (Flyer, Plakate, Broschüren) im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 und anderen Wahlen.

5. Zeitraum der Veröffentlichung
Oktober 2025 bis März 2026

6. Finanzierung (Sponsoring)
Alle beschriebenen Maßnahmen werden aus Eigenmitteln des KV ÖDP Oberallgäu/Kempten finanziert.
Die ÖDP finanziert sich allein durch Zuwendungen von Mittgliedern und Gönnern der ÖDP sowie aus staatlichen Mitteln. Um eine von Lobbyinteressen unabhängige Politik umzusetzen, nimmt die ÖDP Sach- oder Geldzuwendungen nur von natürlichen Personen an. (Bundessatzung der ÖDP - §2.4). Es fließen keine Mittel und keine Zuwendungen aus dem Ausland der Partei und seinen Gruppieren zu.

8. Anbieter und Herausgeber (Dienstleister):
Gestaltung der politischen Werbematerialien:

Mitglieder und Personen der Liste ÖDP/UB Oberallgäu und UB/ÖDP Kempten (ehrenamtlich).

Druckdienstleister:
Lokale und globale Anbieter (Liste wird bei Druckauftrag der Materialien ergänzt)

Flyeralarm.

9. Verarbeitung personenbezogener Daten
Für diese Werbemaßnahmen werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und kein Targeting oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne von Art. 18 TTPW-VO eingesetzt.

10. Archivierung
Diese Transparenzbekanntmachung wird für sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung aufbewahrt - sofern technische Möglichkeiten hierfür bestehen.