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Pressemitteilung

Sachstandsbericht Nordische Skiweltmeisterschaft 2021 und Skiflugschanze

Die ödp/UB würde sich gerne über den aktuellen Sachstand zur Nordischen-Ski-WM 2021 informieren lassen und Auskunft zur Skiflugschanze erhalten. Folgende Fragen bitte ich vorab zu beantworten:

1.Nordische Ski-Weltmeisterschaft 2021: Mit welcher Gesamtsumme ist bei der NWM 2021 nunmehr zu rechnen und welche Baukostenüberschreitungen (in Prozent) sind dafür sicherheitshalber eingeplant worden, um nicht hinterher eine Überraschung wie bei der Skiflugschanze zu erleben? Bei der WM 2005 lag der Eigenanteil bei 40%, bei der Skiflugschanze wird inzwischen mit einer Kostenüberschreitung von 25% bis 75% kalkuliert.

2. Nordische Ski-Weltmeisterschaft 2021: Welche Zusagen (in Prozent) haben wir bis heute bezüglich der Kostenbeteiligung von Bund/Land erhalten?

3. Nordische Ski-Weltmeisterschaft 2021: Streben wir eine Deckelung der Zuschüsse (ähnlich Skiflugschanze) an? Und wie gestaltet sich die Summe bzw. welche Formulierung befindet sich in den Verträgen zwischen der Marktgemeinde Oberstdorf und dem Landkreis Oberallgäu?

4. Nordische Ski-Weltmeisterschaft 2021: Laut verschiedenen Medien hat ein Planungsbüro ein sogenanntes "Urheberrecht" für seine Bauleistung an der Skisprungschanze angemeldet. Welche Konsequenzen entstehen daraus hinsichtlich des Ausschreibungswettbewerbes/der Baukosten usw. zur NWM 2021 und den evtl. entstehenden Gebäuden? Bzw. welche Auswirkungen hat das auf spätere Maßnahmen an den Urheberrechtsgebäuden?

5. Nordische Ski-Weltmeisterschaft 2021: Tritt der Landkreis Oberallgäu gleichsam in die Bauherrenverantwortung, wenn die bestehende KG doch noch Bauherr und damit direkter Fördermittelempfänger werden sollte?

6. Nordische Ski-Weltmeisterschaft 2021: Mit welchem Risiko behaftet sich der Landkreis Oberallgäu, sollte es zu Verzögerungen oder Ausfällen kommen, was Anlagen bzw. die Veranstaltung betrifft. Besonders zur Schneesicherheit gibt es dort vertragliche Formulierungen.

7. Nordische Ski-Weltmeisterschaft 2021: Gibt es einen "Plan B", wenn die

Fördergelder nicht im benötigten Umfang fließen?

8. Zur Tarifierung der Skiflugschanze: Es gibt bei den Eintrittspreisen für die Skiflugschanze eine Vergünstigung für Oberstdorfer Bürger gegenüber Einheimischen aus den Landkreisgemeinden: 7,50 Euro mit Bürgerkarte, 9,50 Euro mit Allgäu Walser Card anstatt 11,- Euro beim Normaltarif) Wie wird sich hier der Landkreis Oberallgäu als Förderpartner der Schanze zur Lösung der diskriminierenden Problematik einbringen?

9. Umbau der Skiflugschanze: Laut verschiedenen Medien hat ein Planungsbüro ein sogenanntes "Urheberecht" für seine Architektenleistung/Design an der umgebauten Skiflugschanze angemeldet. Welche Konsequenzen entstehen daraus, bei späteren Umbaumaßnahmen und Veränderungen an der Schanze usw.?

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